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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie
73. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie
95. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
50. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie

21. - 24.10.2009, Berlin

Auswirkung der Mindestmengen in der Kniegelenkendoprothetik auf die Qualität und die Anzahl der teilnehmenden Krankenhäuser – eine Analyse von 133.387-Fällen der externen Qualitätssicherung für das Land Nordrhein-Westfalen (QS-NRW)

Meeting Abstract

  • T. Kostuj - Knappschaftskrankenhaus, Klinikum d. Ruhr-Universität Bochum, Abteilung für Unfallchirurgie, Bochum, Germany
  • U. Schulze Raestrup - Ärztekammer Westfalen-Lippe, Studiengruppe für Qualitätssicherung, Münster, Germany
  • M. Noack - Orthopädische Klinik Volmarstein, Klinik OR III, Wetter, Germany
  • K. Buckup - Klinikum Dortmund gGmbH, Orthopädische Klinik, Dortmund, Germany
  • R. Smektala - Knappschaftskrankenhaus, Klinikum d. Ruhr-Universität Bochum, Abteilung für Unfallchirurgie, Bochum, Germany

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie. 73. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 95. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, 50. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie. Berlin, 21.-24.10.2009. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2009. DocWI42-729

doi: 10.3205/09dkou363, urn:nbn:de:0183-09dkou3634

Published: October 15, 2009

© 2009 Kostuj et al.
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Fragestellung: Hat die Mindestmengenregelung in der Kniegelenkendoprothetik zu einer signifikanten Verbesserung der Qualität geführt oder nur zu einer Reduktion der teilnehmenden Krankenhäuser? Seit 2006 existiert die Mindestmengenregelung für die Implantation von Kniegelenkendoprothesen. Weder aus publizierten Studien, deren Schwellenwerteangaben zwischen 9 und 250 differiert, noch durch das im Auftrag der gemeinsamen Bundesausschusses erstellte IQWiG-Gutachten konnte die festgelegte Fallzahl von 50 Fällen pro Krankenhaus und Jahr als Schwellenwert abgeleitet werden.

Methodik: Insgesamt 133.387-Fällen der verpflichtenden externen Qualitätssicherung für das Land Nordrhein-Westfalen (QS-NRW) der Verfahrensjahre 2002–2007, erfasst mit den BQS-Spezifikationen 5.0.1 bis 10.0, wurden risikoadjustiert statistisch ausgewertet. Untersucht wurden die Qualitätsverbesserung durch Senkung der allgemeinen und chirurgischen Komplikationen - insbesondere unter Berücksichtung der 2006 eingeführten Mindestmengenregelung - sowie deren Auswirkung auf die Anzahl der teilnehmenden Krankenhäuser bzw. die jeweiligen durchführenden Fachabteilungen.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen: Analysiert man die Daten der externen Qualitätssicherung für das Land Nordrhein-Westfalen (QS-NRW) vor diesem Hintergrund, so stellt man fest, dass eine deutliche Reduktionen der allgemeinen und chirurgischen Komplikationen bereits in den 2002–2004 zu verzeichnen war. Einer kontinuierlichen Steigerung der teilnehmenden Häuser in den Jahren 2002–2005 auf bis 234 steht eine Reduktion um 6,8% auf 218 im Jahr 2007 gegenüber, während im gleichen Zeitraum die Fallzahl auf mehr als 113 % ( 28.177 Fälle) anstieg.

Die risikoadjustierte statistische Auswertung der Daten der QS-NRW 2002–2007, deuten auf einen Zusammenhang zwischen Qualität und Mindestmengen hin. Die augenfälligsten Reduktionen der Komplikationen waren jedoch schon in den Jahren 2002/2003 zu verzeichnen. Kritisch zu diskutieren sind jedoch weitere Einflussfaktoren wie die Lernkurve in der Einführungsphase der verpflichtenden externen Qualitätssicherung, die Änderung der Qualitätsindikatoren im Zeitverlauf und der Einfluss der zeitgleich mit der Mindestmenge eingeführte Qualitätsbericht.

In wieweit die Reduktion der teilnehmenden Häuser auf eine im Vorfeld der Mindestmengenregelung postulierte Benachteiligung besonders der allgemeinchirurgischen Abteilungen anzulasten ist, oder auf strukturelle Veränderungen wie z.B. einer Fusion einzelner Abteilungen/Häuser auch im Zusammenhang mit dem neuen, gemeinsamen Facharzt beruht, kann aus den vorliegenden Daten nicht abschließend beurteilt werden.

Fazit:

1.
Die Mindestmenge ist kein alleiniger Garant für eine Qualitätsverbesserung
2.
Weiterführende Forschung auch im Sinne der Versorgungsforschung ist unerlässlich
3.
Auch diese Ergebnisse unterstützen Wichtigkeit eines Endoprothesenregister zur flächendeckenden Qualitätskontrolle – hierbei sollte auf etablierte, funktionierende Strukturen zurückgegriffen werden.