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Haftungsfragen in der Gynäkologie und Geburtshilfe – welche Rolle haben Leitlinien?
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Published: | March 4, 2009 |
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Die Erstellung und Implementierung von hochwertigen, evidenz- und konsensbasierten Leitlinien ist eine wesentliche Grundlage des Gesamtkonzepts der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) mit dem Ziel einer Optimierung der Versorgungssituation für relevante und häufig auftretende Erkrankungen. Haftungsfragen spielen in der klinischen Praxis dieses Fachgebietes eine stets größer werdende Rolle. Dieser Entwicklung müssen sich auch Leitlinien in ihrer Funktion stellen. Leitlinien sind im Gegensatz zu Richtlinien Orientierungshilfen im Sinne von Handlungs- und Entscheidungskorridoren, von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Dennoch kann deren Nichtbeachtung Sanktionen nach sich ziehen, wodurch die klare Abgrenzung zu Richtlinien erschwert sein kann: So zeigt sich beispielsweise, dass bei der Klärung von haftungsrechtlichen Schuldfragen im Rahmen von gynäkologisch-geburtshilflichen Sachverständigengutachten zunehmend der Nachweis einer Leitlinienkonformität als Standard zugrunde gelegt wird und damit unbegründete oder nicht nachvollziehbare Leitlinienverletzungen zu zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Umgekehrt kann eine systematische Analyse von Gutachterfällen dazu genutzt werden, bei der Entwicklung und Überarbeitung von Leitlinien auf besonders häufig auftretende haftungsrechtliche Fragen detaillierter einzugehen und entsprechende Empfehlungen zu generieren. Leitlinien gewinnen somit eine wachsende Bedeutung bei juristischen Entscheidungsfindungen.