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Das Neugeborenen-Hörscreening-Konzept in Frankfurt (Oder)
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Published: | April 17, 2009 |
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Ab 1. Januar 2009 tritt die gesetzlich vorgeschriebene Richtlinie zum Hörscreening aller Neugeborenen (NHS) in Deutschland in Kraft. Die Verantwortung für die Durchführung des NHS liegt bei Geburt im Krankenhaus bei dem Arzt, der für die geburtsmedizinische Einrichtung verantwortlich ist.
Am Klinikum Frankfurt (Oder) werden alle Neugeborenen mittels otoakustischer Emissionen, ggf. Hirnstammaudiometrie in den ersten Lebenstagen gescreent und ggf. getrackt.
Wir stellen unser klinikinternes Konzept sowie unsere Ergebnisse des NHS für das Jahr 2008 am Klinikum Frankfurt (Oder) mit einer sehr niedrigen „lost to follow-up-Rate“ vor.
Angeborene Hörstörungen sollten möglichst frühzeitig erkannt werden. Durch eine rechtzeitige Behandlung können die Folgen einer Hörstörung vermieden werden.
Letzlich ist ein gutes klinikinternes, interdisziplinäres NHS-Konzept der Weg zum Erfolg.