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Honorarkürzungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
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Published: | September 16, 2010 |
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Fragestellung: Mit dem 1. Januar 2009 hat sich die Systematik der vertragsärztlichen Vergütung geändert. Nach fast 20 Jahren starrer Honorarbudgets sollte erstmals die Chance auf eine Honorierung bestehen, die dem tatsächlichen Versorgungsbedarf der Versicherten entspricht.
Methodik: Die Gesamtvergütung, die die gesetzliche Krankenkassen für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung stellen, besteht seitdem aus drei Teilen:
- Den Kern bildet die vorhersehbare morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, deren Höhe sich nach dem Behandlungsbedarf der Versicherten einer Krankenkasse richtet. Aus ihr werden die meisten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen bezahlt.
- Den zweiten Baustein der Gesamtvergütung bilden Leistungen, die die Krankenkassen als Einzelleistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und damit auch außerhalb der Regelleistungsvolumina vergüten.
- Die dritte Säule bildet ein nicht vorhersehbarer Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs. Dieser kann künftig nur nachträglich verhandelt werden. Die Bedingungen sind allerdings sehr restriktiv: Als nicht vorhersehbarer Anstieg gelten z.B. Seuchen oder Katastrophensituationen, die mindestens zwei Prozent der Gesamtbevölkerung betreffen.
Ergebnisse: Soweit die Theorie. In Realität beherrschen Widersprüche und Honorarkorrekturen das alltägliche Tätigkeitsbild des Facharztes.
Schlussfolgerung: Der Vortrag gibt einen Überblick über die Honorarkürzungen, die nunmehr eintretenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen und vermittelt Lösungen über die individuellen und fachgruppenspezifischen Besonderheiten.