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51. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie

07.10.- 09.10.2010, Nürnberg

Privatliquidation und Gutachtertätigkeit

Meeting Abstract

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  • corresponding author presenting/speaker Kea Bauer - Kanzlei Henninger, Arzt-/ Versicherungsrecht, Dortmund, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie. 51. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie. Nürnberg, 07.-09.10.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. Doc10dgh33

doi: 10.3205/10dgh33, urn:nbn:de:0183-10dgh336

Published: September 16, 2010

© 2010 Bauer.
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Fragestellung: Seit der klarstellenden Hallux valgus-Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist der Ton der privaten Krankenversicherer im Hinblick auf Rückforderungen und Akzeptanz der Berechnungsfähigkeit von GOÄ Ziffern in Privatliquidationen wesentlich rauer geworden. Im Jahre 2008 haben die großen Privatversicherer privatabrechnende Ärzte und Kliniken systematisch vor den Kadi gezerrt, um die Berechnungsfähigkeit besonders kostenintensiver Behandlungsverfahren klären zu lassen.

Methodik: Dies gipfelte in der nunmehr jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Zielleistungsprinzip, die den klagenden Ärzten im Ergebnis zwar Recht gab, sich in der Sache indes als Phyrrussieg darstellt.

Ergebnisse: Aus diesem Grunde zeigt unser Vortrag die Fallstricke der jüngsten Rechtsprechung für die Privatliquidation sowie die Tätigkeit des Sachverständigen im Gebührengutachten auf. Des Weiteren werden Informationen, Checklisten und ein Ablaufplan an die Hand gegeben für die eigene Abrechnung und den Fall der Fälle, wenn ein Mahnbescheid oder gar eine Klage in die Klinik bzw. das Chefarztsekretariat flattert.

Schlussfolgerung: Schließlich gibt es gerade aus dem zurückliegenden Jahr einen bunten Strauß niedergerichtlicher Entscheidungen zum Fachbereich der Orthopädie, auch hier gilt es einen Überblick zu verschaffen. Mit dieser Kenntnis lassen sich die eigenen Abrechnungen gegenüber den Krankenversicherern erfolgreich durchsetzen.