Article
Tauchtauglichkeit nach Cochleaimplantatversorgung
Search Medline for
Authors
Published: | April 22, 2010 |
---|
Outline
Text
Zwei parallele Entwicklungen, zum einen die stetig wachsende Zahl an Cochleaimplantat-Trägern zum anderen die zunehmende Beliebtheit des Tauchsportes werden den HNO-Arzt in Zukunft häufiger mit der Frage nach der Möglichkeit des Tauchens mit Cochleaimplantaten konfrontieren. Im Rahmen der Tauchtauglichkeitsuntersuchung von CI-Trägern kann sich der durchführende Arzt mit konkreten Fragestellungen an den HNO-Facharzt wenden.
Folgende Besonderheiten liegen bei CI-Trägern im Hinblick auf die Tauchtauglichkeit vor. Das Tragen des Sprachprozessors unter Wasser ist nicht möglich. CI-Träger hören während des Tauchganges nicht. Häufig geht mit der Ertaubung eine Störung der Vestibularisfunktion einher, die sich, wenn auch selten, nach der Implantation weiter verschlechtern kann. Die Cochleostomie und die intracochleäre Elektrode könnten das Risiko für ein „Baro-“ oder Dekompressionstrauma des Innenohres erhöhen. Weiter kann der Ertaubungsgrund an sich eine Kontraindikation darstellen. Letztlich müssen die Implantate den erhöhten Druckbelastungen unter Wasser sicher standhalten können.
Presentiert werden Fallberichte tauchender CI-Träger, theoretische Überlegungen, sowie die aktuellen Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.) zur Tauchtauglichkeit mit Cochleaimplantaten.
Die Cochleaimplantatversorgung stellt per se keine absolute Kontraindikation gegen das Tauchen dar, muss jedoch bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung berücksichtigt und sorgfältig beurteilt werden.