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81st Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

12.05. - 16.05.2010, Wiesbaden

Tauchtauglichkeit nach Cochleaimplantatversorgung

Meeting Abstract

  • corresponding author Stefan Kaulitz - HNO Universitätsklinik Würzburg, Deutschland
  • Robert Mlynski - HNO Universitätsklinik Würzburg, Deutschland
  • Wafaa Shehata-Dieler - HNO Universitätsklinik Würzburg, Deutschland
  • Dieter Schneider - HNO Universitätsklinik Würzburg, Deutschland
  • Joachim Müller - HNO Universitätsklinik Würzburg, Deutschland
  • Rudolf Hagen - HNO Universitätsklinik Würzburg, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 81. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Wiesbaden, 12.-16.05.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. Doc10hnod333

doi: 10.3205/10hnod333, urn:nbn:de:0183-10hnod3335

Published: April 22, 2010

© 2010 Kaulitz et al.
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Text

Zwei parallele Entwicklungen, zum einen die stetig wachsende Zahl an Cochleaimplantat-Trägern zum anderen die zunehmende Beliebtheit des Tauchsportes werden den HNO-Arzt in Zukunft häufiger mit der Frage nach der Möglichkeit des Tauchens mit Cochleaimplantaten konfrontieren. Im Rahmen der Tauchtauglichkeitsuntersuchung von CI-Trägern kann sich der durchführende Arzt mit konkreten Fragestellungen an den HNO-Facharzt wenden.

Folgende Besonderheiten liegen bei CI-Trägern im Hinblick auf die Tauchtauglichkeit vor. Das Tragen des Sprachprozessors unter Wasser ist nicht möglich. CI-Träger hören während des Tauchganges nicht. Häufig geht mit der Ertaubung eine Störung der Vestibularisfunktion einher, die sich, wenn auch selten, nach der Implantation weiter verschlechtern kann. Die Cochleostomie und die intracochleäre Elektrode könnten das Risiko für ein „Baro-“ oder Dekompressionstrauma des Innenohres erhöhen. Weiter kann der Ertaubungsgrund an sich eine Kontraindikation darstellen. Letztlich müssen die Implantate den erhöhten Druckbelastungen unter Wasser sicher standhalten können.

Presentiert werden Fallberichte tauchender CI-Träger, theoretische Überlegungen, sowie die aktuellen Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.) zur Tauchtauglichkeit mit Cochleaimplantaten.

Die Cochleaimplantatversorgung stellt per se keine absolute Kontraindikation gegen das Tauchen dar, muss jedoch bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung berücksichtigt und sorgfältig beurteilt werden.