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Probleme der Begutachtung von Hörgeräteversorgungen im Sozialrechtsstreit
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Published: | April 22, 2010 |
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Die Begutachtung der Hörgeräteversorgung unterscheidet sich von anderen Gutachten dadurch, dass sich hier der Gutachter auf die Hörgeräteanpassung stützen muss, die der Akustiker ausführt. Es soll dargestellt werden, welche Probleme sich hierdurch ergeben, die bei Begutachtungen im Berufskrankheitenverfahren oder im SB-Recht nicht auftreten.
Es werden anhand von Sozialgerichtsgutachten zur Frage der Hörgeräteanpassung folgende Probleme dargestellt:
Der Gutachter findet nur ein Hörgerätepaar zur Begutachtung vor, die anderen Geräte der vergleichenden Anpassung stehen nicht zur Verfügung.
Die Kontrolle der Auswahl der Hörgeräte und der Einstellung der Hörgeräte aus der vergleichenden Anpassung ist nur eingeschränkt möglich, hier muss auf den Leistungen des Akustikers basiert werden.
Die Frage, ob das Hörgerät nur am aktuellen Arbeitsplatz oder bei jeder beruflichen Tätigkeit benötigt wird, entscheidet über die Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger. Diese Frage ist nur eingeschränkt zu beantworten.
Auch die Frage, ob die Versorgung mit einem Gerät der Basisversorgung zu Gesundheitsstörungen (auch psychischen Störungen) führen könnte, ist seitens des HNO-Fachgebietes nur schwer zu beantworten.
Problematisch ist die Frage, welche Ausstattungsmerkmale des Hörgerätes für den Arbeitsplatz tatsächlich notwendig sind und inwieweit diese in zuzahlungsfreien Geräten vorhanden sind.
Aufgrund des Zusammenwirkens von Arzt und Akustiker im Anpassprozess verbleiben Unsicherheiten in der Begutachtung der Hörgeräteversorgungen, die sich in vielen Fällen nicht komplett durch eigene Kenntnis oder Literatur- und Gesetzesstudium kompensieren lassen.