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Stimmbeurteilung in Lehrerberufsgruppen
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Published: | April 22, 2010 |
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Einleitung: Vor Beginn eines Lehrerberufes sind Stimmtauglichkeitsuntersuchungen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ziel der Untersuchung ist die Erfassung von Stimmstörungen bei unterschiedlichen Lehrerberufsgruppen und Ableitung erforderlicher Maßnahmen.
Methode: 20 Hochschuldozenten, 20 Gymnasial- und Mittelschullehrer und 20 Grundschullehrer im Alter von 28–65 Jahren wurden zur Stimmausbildung, subjektiven Stimmbelastung, zur (Lehrer-) Selbstwirksamkeitserwartung, beruflichen Belastung befragt und die stimmliche Leistungsfähigkeit untersucht (auditiver Stimmstatus, Stimmfeld, Stimmbelastungstest, Klanganalyse, laryngoskopischer und stroboskopischer Befund).
Ergebnisse: Anamnestisch gaben 36,7% der Lehrer keine, 18,3% bei Infekten und 45% intermittierend oder ständig Stimmprobleme an. 35% der Lehrer erhielten eine Stimmausbildung, 65% empfanden eine starke Stimmbelastung im Beruf. Die 3 Lehrergruppen unterschieden sich nicht in der (Lehrer-) Selbstwirksamkeitserwartung. Die Beurteilung der stimmlichen Leistungsfähigkeit ergab keine, eine geringe oder deutliche Stimmstörung – Hochschullehrer (35%/45%/20%), Gymnasial- und Mittelschullehrer (50%/45%/5%), Grundschullehrer (45%/30%/25%).
Schlussfolgerungen: Die Untersuchung zeigte bei ca. 50% der Lehrer eine Stimmstörung. Vor einem Lehrerstudium sollte deshalb eine Stimmtauglichkeitsbeurteilung erfolgen. Für Lehrer ist eine Stimmausbildung sinnvoll. Bei auftretenden Beschwerden ist rechtzeitig eine logopädische Behandlung einzuleiten.