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Stellt die Implantation zweier unterschiedlicher Linsentypen – Intraokularlinse mit und ohne Blaulichtfilter – einen ärztlichen Behandlungsfehler dar?
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Published: | March 10, 2010 |
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Seit ihrer Einführung in die Ophthalmochirurgie Mitte der 1990er Jahre hat der Anteil der jährlich implantierten Intraokularlinsen (IOL) mit zusätzlichem Blaulichtfilter stetig zugenommen. Als potentielle Vorteile gegenüber konventionellen IOLs mit alleinigem UV-Filter werden eine Verbesserung der postoperativen Visusleistung (Blendempfindlichkeit, Farb- und Kontrastwahrnehmung) sowie protektive Eigenschaften im Zusammenhang mit der Entstehung der altersbedingten Makuladegeneration angeführt. Intraindividuelle Vergleiche nach Implantation von IOLs mit und ohne Blaulichtfilter wurden bisher nur eingeschränkt durchgeführt und wiesen zum Teil widersprüchliche Ergebnisse auf.
Anhand eines aktuellen Gutachtenauftrags, in dem es um einen Patienten geht, welchem nach zunächst einseitiger Implantation einer Blaulichtfilter-IOL auf dem Partnerauge eine IOL ohne Blaulichtfilter implantiert wurde, soll in diesem Vortrag die Frage erörtert werden, ob sich hieraus subjektive und gesundheitliche Beeinträchtigungen für betroffene Patienten ergeben und in wieweit ein fehlerhaftes ärztliches Verhalten vorliegt.