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28. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e. V.
2. Dreiländertagung D-A-CH

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e. V.
Schweizerische Gesellschaft für Phoniatrie; Sektion Phoniatrie der Österreichischen Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie

09.09. - 11.09.2011, Zürich, Schweiz

Qualität des universellen Neugeborenen-Hörscreenings in Bayern

Poster

  • corresponding author presenting/speaker Inken Brockow - Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, München-Oberschleißheim, Deutschland
  • author Bernhard Liebl - Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, München-Oberschleißheim, Deutschland
  • author Uta Nennstiel-Ratzel - Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, München-Oberschleißheim, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie. 28. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (DGPP), 2. Dreiländertagung D-A-CH. Zürich, 09.-11.09.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11dgppP24

doi: 10.3205/11dgpp75, urn:nbn:de:0183-11dgpp756

Published: August 18, 2011

© 2011 Brockow et al.
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Zusammenfassung

Hintergrund: Seit dem 01.01.2009 hat jedes Neugeborene einen Anspruch auf ein Hörscreening (NHS). In Bayern hat das Screeningzentrum am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wie schon im Modellprojekt die Koordination des Screeningprozesses, die Sicherstellung der Vollständigkeit, das Tracking der auffälligen Befunde und die Qualitätssicherung übernommen.

Material und Methoden: In Bayern übermitteln seit Mai 2010 alle Geburts- und Kinderkliniken dem LGL die Daten. Dadurch kann die Einhaltung der in der Kinder-Richtlinie festgelegten Qualitätskriterien evaluiert werden.

Ergebnisse: 2010 wurden die Hörscreeningdaten von 95.313 Neugeborene (etwa 94%) gemeldet. Während die Referrate 2009 noch bei 5,3% (2,1% bds.) lag konnte sie für 2010 auf 4,5% (bds.1.5%) verbessert werden. Nur 33% der auffälligen TEOAE wurden noch in derselben Einrichtung mit einer AABR kontrolliert. Eine erste Kontrolle erfolgt bei 21.4% der Kinder bei einem Pädaudiologen, bei 35,5% beim Kinderarzt oder in der Geburts- und Kinderklinik. Bei 60,1% der Kinder wird dabei nur ein OAE durchgeführt. Nach dieser ersten Kontrolle sind noch 26,2% der Befunde auffällig. Zur Abklärung eines auffälligen Erstscreenings ist in 42,7% eine Intervention des Screeningzentrums notwendig. Bisher wurden 90 in 2009 geborene Kinder mit einer beidseitigen Hörstörung in einem mittleren Alter von 5,7 Monaten diagnostiziert und die Therapie in einem mittleren Alter von 6,1 Monaten begonnen.

Diskussion: Das universelle Neugeborenen-Hörscreening wird in Bayern auf Grund der im Modellprojekt etablierten logistischen Strukturen erfolgreich durchgeführt. Die Qualitätsanforderungen der Kinderrichtlinie, konnten noch nicht überall erreicht werden und müssen weiter verbessert werden. Für eine frühe Diagnosestellung ist ein Tracking der kontrollbedürftigen Befunde unbedingt notwendig. Das Ziel des universellen Neugeborenen-Hörscreenings eine angeborene Hörstörung frühzeitig zu erkennen und zu therapieren ist nur durch die Einbindung eines Screeningzentrums erreichbar.


Text

Einleitung

Der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) hat beschlossen, das Neugeborenen-Hörscreening (NHS) durch eine Aufnahme in die Kinder-Richtlinien ab 01.01.2009 bundesweit einzuführen. Damit haben alle gesetzlich versicherten Neugeborenen Anspruch auf ein Hörscreening in den ersten Lebenstagen. Ziel ist die Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 dB bis zum 3. Lebensmonat und eine entsprechende Therapieeinleitung bis zum 6. Lebensmonat. Die Umsetzung des NHS entsprechend der Kinder-Richtlinien ist mit einer Reihe von Qualitätsanforderungen verbunden [1]. In Bayern ist das Screningzentrum im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wie schon im Modellprojekt NHS 2003–2008 zur Sicherung einer hohen Prozessqualität in den Screeningprozess eingebunden. Nach 2 Jahren Bayern weitem NHS soll an Hand der vorliegenden Daten überprüft werden, ob die in der Kinder-Richtlinie vorgegebenen Qualitätsanforderungen erreicht worden sind.

Methoden

In den Kinder-Richtlinien sind Qualitätsanforderungen zum Neugeborenen-Hörscreening vorgegeben [1]. So soll die Screening-Untersuchung für jedes Ohr mittels der Messung otoakustischer Emissionen (TEOAE) oder Hirnstammaudiometrie (AABR/BERA) bis zum 3. Lebenstag durchgeführt werden. Für Risikokinder (z.B. alle Kinder auf Intensivstation, Kinder mit familiärer Hörstörung) ist die Untersuchung mit einer AABR obligat. Bei auffälligem Testergebnis der Erstuntersuchung ist in derselben Einrichtung eine Kontroll-AABR auf beiden Ohren vorgesehen. Bei einem auffälligen Befund in dieser Kontroll-AABR erfolgt eine umfassende pädaudiologische Konfirmationsdiagnostik bis zur 12. Lebenswoche (§5 G-BA Beschluss). Eine ggf. notwendige Therapie soll bis Ende des 6. Lebensmonats eingeleitet werden. Eine Teilnahmerate von >95% der in der Geburtseinrichtung geborenen Kinder und eine Rate von auffälligen Screeningbefunden (Referrate) von <4% wird angestrebt.

In Bayern koordiniert das Screeningzentrum im LGL den Screeningprozess. Dazu gehört, dass allen Neugeborenen das Screening angeboten wird. Hierfür werden in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern die Hörscreeningmeldungen mit den Geburtenmeldungen abgeglichen. Durch ein Trackingverfahren wird allen beidseitig kontrollbedürftigen Screeningbefunden bis zur Abklärung nachgegangen. Für all dies ist es erforderlich, dass die Daten der gescreenten Kinder inklusive der Untersuchungsergebnisse dem Screeningzentrum übermittelt werden, sofern die Eltern dieser Datenübermittlung zugestimmt haben. Verschiedene Möglichkeiten der Datenübermittlung wurden etabliert. Die gemeldeten Daten aller 2009 und 2010 in Bayern geborenen Kinder wurden anhand der in den Kinderrichtlinien vorgegebenen Qualitätskriterien evaluiert.

Ergebnisse

Seit 21.4.2010 übermittelten in Bayern alle 125 Geburts- und 35 Kinderkliniken ihre Daten an das Screeningzentrum (Abbildung 1 [Abb. 1]). Die Daten werden von 64,2% der Kliniken per E-mail, 13,7% über Modem und 24,1% mit Scannerbögen gemeldet. 2010 wurden die Daten von 95.313 Neugeborenen (etwa 94% der bayerischen Neugeborenen) an das Screeningzentrum übermittelt (2009: 58.559). 1,6% der Eltern haben die Datenübermittlung an das Screeningzentrum abgelehnt, 0,8% der Neugeborenen wurden nach Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt nachgescreent. Damit wurde im Jahr 2010 für 96,3% der Neugeborenen in Bayern das Screening dokumentiert.

79,8% der Neugeborenen wurden 2010 innerhalb der ersten 3 Lebenstage gescreent. Bei etwa 80% der Neugeborenen wurde primär ein TEOAE Screening durchgeführt. Risikokinder wurden 2010 in 64,3% mit einer AABR untersucht (2009: 57,1%). 2010 wurde bei 32,9% der Kinder mit einer auffälligen TEOAE noch in der Klinik, wie in den Richtlinien vorgesehen, eine Screening-AABR angeschlossen (2009: 27,4%). Nach Abschluss des Screenings wurden 2010 4,5% der Kinder mit einem kontrollbedürftigen Befund entlassen (2009: 5,3%).

2010 war bei 38,5% der Kinder ein Tracking zur Durchführung der notwendigen Kontrolluntersuchung bei beidseitig kontrollbedürftigem Erstscreening erforderlich (2009: 50,7%). Eine erste Kontrolluntersuchung wurde nur bei etwa 16% der Kinder bei einem Pädaudiologen, bei etwa 50% durch HNO Ärzte durchgeführt. Ansonsten findet die Kontrolle bei einer erneuten Vorstellung in der Geburts- oder Kinderklinik oder beim Kinderarzt statt. Nach dieser ersten Kontrolluntersuchung waren noch etwa ein Viertel der Kinder kontrollbedürftig.

Bis heute wurde bei 102 der 2009 geborenen Kinder eine beidseitig therapiebedürftige Hörstörung nachgewiesen, bei 49% war die frühzeitige Diagnosestellung nur durch das Tracking des Screeningzentrums möglich. Die Kinder wurden im Median mit 2,2 Monaten (Spannweite 0–8; Mittelwert 2,5) zur Kontrolluntersuchung vorgestellt. Der Median bei endgültiger Diagnosestellung lag bei 5,5 Monaten (Spannweite 0–20, Mittelwert 6,0) und bei Therapiebeginn bei 6,2 Monaten (Spannweite 1–18, Mittelwert 6,8).

Diskussion

Insgesamt ist die Etablierung des flächendeckenden Neugeborenen-Hörscreenings in Bayern gelungen. Von über 96% der bayerischen Neugeborenen ist das Screening auf Populationsebene dokumentiert. Die frühzeitige Therapieeinleitung mit einem Median von 6,2 Monaten mit der Erwartung eines verbesserten sprachlichen und psychosozialen Outcomes ist ein großer Erfolg, auch wenn eine Diagnose vor dem 3. Lebensmonat meist nicht erreicht wird. Die Screeningqualität hat sich deutlich verbessert, wobei die Qualitätsanforderungen der Kinder-Richtlinie (noch) nicht flächendeckend erfüllt werden. Die Referrate konnte von 5,3% 2009 auf 4,5% 2010 deutlich reduziert werden und könnte durch ein flächendeckendes zweistufiges Screeningverfahren weiter verbessert werden. Dazu sind weitere Schulungen und eine Anschaffung von AABR Geräten in allen Kliniken (bisher noch 25% in Bayern ohne Möglichkeit zur AABR Untersuchung) notwendig. Ein Tracking der kontrollbedürftigen Befunde durch ein Screeningzentrum ist unerlässlich, da die notwendigen Kontrolluntersuchungen ohne Intervention des Screeningzentrums nur bei 60% der im Screening auffälligen Kinder zeitnah erfolgen. Ohne ein Tracking durch ein Screeningzentrum hätte fast die Hälfte der 102 in 2009 geborenen Kinder mit einer diagnostizierten beidseitigen Hörstörung trotz eines universellen Hörscreenings nicht frühzeitig therapiert werden können. Screening alleine führt nicht zu einer deutlich früheren Diagnosestellung.


Literatur

1.
Gemeinsamer Bundesausschuss. Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Kinder-Richtlinien: Einführung eines Neugeborenen-Hörscreenings vom 19.06.2008. Dtsch Ärztebl. 2008;105(43):A-2289/B-1957/C-1905. Available from: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&p=kinder-richtlinie&id=62074 External link