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49. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie (ÖGPÄRC), 42. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen e. V. (DGPRÄC), 16. Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen e. V. (VDÄPC)

29.09. - 01.10.2011, Innsbruck

Vergleich der Habilitationsordnungen Medizinischer Fakultäten mit und ohne plastisch-chirurgischer Hauptabteilung an deutschen Hochschulen

Meeting Abstract

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  • author Karsten Knobloch - MHH Plastische, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Hannover
  • Heiko Sorg - MHH Plastische, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Hannover
  • Peter M. Vogt - MHH Plastische, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Hannover

Österreichische Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie. Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen. Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen. 49. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie (ÖGPÄRC), 42. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), 16. Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC). Innsbruck, 29.09.-01.10.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11dgpraecP68

doi: 10.3205/11dgpraec256, urn:nbn:de:0183-11dgpraec2566

Published: September 27, 2011

© 2011 Knobloch et al.
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Ziel: In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Habilitation die höchstrangige Hochschulprüfung. Obwohl die Habilitation rein rechtlich gesehen keinem akademischen Grad entspricht, so ist sie jedoch oft die Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit eines Hochschullehrers bzw. Grundlage für die Berufung auf einen Lehrstuhl an einer Fakultät. Wir stellten die Hypothese auf, dass die Anforderungen an die Habilitation im letzten Jahrzehnt angestiegen sind und dass die Kriterien für die Habilitation vereinheitlicht wurden.

Methoden: Hierzu wurden entweder die aktuell gültigen Habilitationsvorschriften der Medizinischen Fakultäten deutscher Hochschulen über das Internet von der relevanten Hochschulseite heruntergeladen oder per Email von der Fakultät angefordert. Konnten entsprechende Informationen nicht aus den Vorschriften oder deren Begleitunterlagen gefunden werden, wurden die Fakultäten zusätzlich per Email oder Telefon kontaktiert, um fehlende Informationen zu erhalten. 34 von 36 (94%) Habilitationsordnungen konnten auf diese Weise in die Analyse eingeschlossen werden. Zielparameter waren die Habilitationsvoraussetzungen in Bezug auf die folgenden zwölf Punkte: Promotion, wissenschaftliche Publikation, Probevortrag, schriftliche Habilitationsleistung, Lehrtätigkeit, Anerkennung als Facharzt, Wissenschaftliche Vorträge/Poster, Antrittsvorlesung, Nachweis der Lehrbefähigung, Wissenschaftliche Tätigkeit, Vertrautheit mit der Breite des Faches und die Vorstellung vor der Fakultät.

Ergebnisse: Der Gesamtscore für die Habilitationsleistung ist von 15,2±5,1 (95% Konfidenzintervall 13,6 - 16,9) im Jahr 1998 auf 21,9±4,0 Punkte im Jahr 2010 gestiegen (95% Konfidenzintervall 20,6 - 23,3; p<0,001). Dies entspricht einer Steigerung der Anforderungen um 44%. Wir fanden keine Korrelation zwischen der Anzahl der Habilitationen pro Fakultät und dem Habilitationsscore. Der Gesamtscore für Universitäten mit plastisch-chirurgischer Hauptabteilung lag im Jahr 2010 bei 21,8±1,0 (95% Konfidenzintervall 21,1-22,5), bei Universitäten ohne plastisch-chirurgische Hauptabteilung bei 22,0±0,9 (95% Konfidenzintervall 21,4-22,6, n.s.).

Schlussfolgerung: Die Anforderungen an die Habilitation an Universitäten mit plastisch-chirurgischer Hauptabteilung sind im Vergleich zu denen ohne nicht unterschiedlich mit sehr geringer Varianz im Jahr 2010. Die Anforderungen an Habilitanden im Jahr 2010 sind um 44% im Vergleich zu 1998 gestiegen.