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10. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung, 18. GAA-Jahrestagung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.
Gesellschaft für Arzneimittelanwendungsforschung und Arzneimittelepidemiologie e. V.

20.-22.10.2011, Köln

Populationsbezogene Versorgungsplanung: Bestimmung eines risikoadjustierten fachgruppenspezifischen Versorgungsbedarfs

Meeting Abstract

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  • corresponding author presenting/speaker Dominik Stillfried - Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, Berlin, Deutschland
  • author presenting/speaker Thomas Czihal - Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, Berlin, Deutschland

10. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung. 18. GAA-Jahrestagung. Köln, 20.-22.10.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11dkvf176

doi: 10.3205/11dkvf176, urn:nbn:de:0183-11dkvf1761

Published: October 12, 2011

© 2011 Stillfried et al.
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Hintergrund: Die Bedarfsplanung soll mit dem Versorgungsgesetz stärker auf den tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung ausgerichtet werden. Dazu müssen die fachgruppenspezifischen Verhältniszahlen anhand relevanter Faktoren (u.a. Demografie, Morbidität und Versorgungsstrukturen) gewichtet werden. Hierfür fehlt bislang ein methodisches Rahmen. Ein pragmatischer Vorschlag wird unterbreitet.

Material und Methoden: Mit dem Versichertenklassifikationsverfahren des Instituts des Bewertungsausschusses und vertragsärztlichen Abrechnungsdaten aus 2008 wird der erwartete Behandlungsbedarf je Patient berechnet. Danach wird jeder Patient einer von 32 Zellen (2 Geschlechts-, 4 Alters- und 4 Morbiditätsgruppen) zugeordnet. Die Morbiditätsgruppen werden nach Maßgabe des Relativen Risikoscore (RRS) gebildet; sie sind somit krankheitsübergreifend und berücksichtigen die gesamte Komorbidität.

Für die 32 Zellen werden standardisierte fachgruppenspezifische Leistungsbedarfe berechnet. Nach Multiplikation mit der Zellenbesetzung einer Region ergibt sich ein fachgruppenspezifischer und morbiditätsgewichteter erwarteter Leistungsbedarf für diese Region. Danach wird die Anzahl an Ärzten (Vollzeitäquivalente) bestimmt, die zur Deckung dieses Leistungsbedarfs benötigt werden. Hierbei wird Mitversorgungsfunktionen zwischen den einzelnen Regionen berücksichtigt.

Ergebnisse: Durch die zusätzliche Berücksichtigung der Morbidität steigt die Erklärungskraft des fachgruppenspezifischen Leistungsbedarfs in allen Arztgruppen deutlich, vielfach um den Faktor 10 gegenüber einer reinen Altersgewichtung.

Schlussfolgerung: Der auf einem aktuarischen Risikoadjustierungsverfahren basierende Zellenansatz bietet den Vorteil einer einheitlichen morbiditätsbezogenen Risikoadjustierung. Fachgruppenspezifische Klassifikationssysteme müssen nicht entwickelt werden. Zudem können sämtliche, in das aktuarische Risikoadjustierungsverfahren einbezogenen Risikomerkmale (vgl. Diskussion um regionale Besonderheiten) berücksichtigt werden. Ein sektorenübergreifender Planungsansatz kann unterstützt werden. Der Zusammenhang zwischen der zur finanziellen Mittelallokation eingesetzten Risikoadjustierung und der Versorgungsplanung bleibt gegeben. Die Implikationen des unterschiedlichen Erklärungsgrades der Inanspruchnahmeunterschiede je Fachgruppe müssen noch genauer untersucht werden.