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Mit 4 Jahren schwer verbrannt, mit 22 Jahren Unfallrente-, und Sozialhilfeempfänger. Ein Beispiel misslungener Reintegration
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Published: | August 7, 2012 |
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Ein 4 Jahre alter Bub erlitt 1993 bei einem Verkehrsunfall schwere Verbrennungen des Gesichts und beider Hände. Das unerfreuliche soziale Umfeld und eine nicht optimale Erstversorgung hatten mehrere Akutoperationen, einen zunächst zehnmonatigen Krankenhausaufenthalt und zahlreiche Korrekturoperationen zur Folge.
Nach Aufenthalt bei einer Pflegefamilie, übernimmt die alleinstehende Mutter die weitere Sorge für das Kind.
Von kinderpsychiatrischer Seite werden dem 14-Jährigen eine Reifungsverzögerung, geminderte Heiratschancen, mäßige Schulleistungen und Albträume attestiert. Ein neuerliches Gutachten des 18-Jährigen diagnostiziert eine deutliche depressive Einengung mit Ahedonie, einen reduzierten Antrieb, Verzweiflung und eine 40% Einschränkung der Arbeitsfähigkeit. Ein unfallchirurgisches Gutachten erhöht die Arbeitsunfähigkeit um weitere 25%.
Alle Gutachten erfolgten ohne Konsultation des plastischen Chirurgen. Mehrere Versuche eine Arbeit zu finden -als Arbeiter, als Mechaniker und als Tierpfleger scheiterten. Der heute 22-Jährige wäre physisch durchaus in der Lage einer Arbeit nachzugehen. Die Frage, ob er nicht arbeiten gehen wolle, wird von dem jetzt Erwachsenen verneint.
Die heute 42 jährige Mutter ist ebenfalls arbeitslos und Sozialhilfeempfängerin und leide an Depressionen.
Die jahrelangen plastisch chirurgischen Bemühungen dem Kind Mimik, Gestik und Handfunktion wiederherzustellen haben ein schlechtes Ende genommen. Die Fragen nach der Ursache misslungener Reintegration sind vielfältig: zu geringer interdisziplinärer Meinungsaustausch, fehlende Zusammenarbeit mit den Behörden, zu kurze Betreuung in der Pflegefamilie usw.