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Bewertung komplexer Interventionen im Gemeinsamen Bundesausschuss
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Published: | March 5, 2012 |
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Hintergrund: Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) werden Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit ärztlicher Methoden daraufhin geprüft, ob sie als GKV-Leistung geeignet sind. Ob in diesem Rahmen auch komplexe Interventionen bewertet wurden, und welche Besonderheiten gegebenenfalls deren Bewertung mit sich gebracht hat, soll hiermit untersucht werden. Dahinter steht die Diskussion darum, ob zur Bewertung komplexer Interventionen eine spezifische Methodik erforderlich ist oder ob die derzeit umfassend angewandten Kriterien der evidenzbasierten Medizin auch hier konsequent angewandt werden können.
Methoden: Die Beschlüsse des G-BA zu Methoden vertragsärztlicher (MVV) sowie Krankenhausbehandlung (KHMe), die seit 1998 erfolgt sind, wurden daraufhin untersucht, ob es sich um komplexe oder nicht komplexe Interventionen handelt. Als komplex wurden in der angewandten Kategorisierung in Anlehnung an das UK Medical Research Council [1] nur diejenigen Interventionen bezeichnet, die in ihrer Anwendung variable oder schlecht zu definierende Komponenten haben. Zusätzlich wurden Zusammenhänge zwischen der Kategorisierung und den Ansprüchen an die Evidenz sowie der Beratungsdauer untersucht.
Ergebnisse: In der Zeit von 1999 bis 2011 wurden insgesamt 41 Beschlüsse als Ergebnis der Nutzenbewertung ärztlicher Methoden gefasst, davon waren 19 komplex und 22 nicht-komplex. Die Akupunktur zählte beispielsweise aufgrund ihrer nicht definierten Komponenten (z.B. Stichtiefe, Stimulation) als komplex, die Osteodensitometrie dagegen als nicht komplex. Die Bearbeitungszeit lag zwischen 6 und 111 Monaten. Die Bewertung der Methoden erfolgte durchgängig nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin mit dem Anspruch der höchstmöglichen Ergebnissicherheit aus randomisierten oder nicht-randomisierten kontrollierten Studien. Auch wiesen komplexe Interventionen im Vergleich zu nicht-komplexen Interventionen keine längeren Beratungszeiträume auf.
Schlussfolgerung: Die Bewertung komplexer Interventionen im G-BA ist nicht neu. Hierbei werden die Kriterien der evidenzbasierten Medizin mit denselben Anforderungen angewandt wie bei nicht-komplexen Interventionen, ohne dass eine spezifische Methodik erforderlich erscheint. Aus den Beratungszeiträumen lassen sich keine Rückschlüsse auf eine aufwändigere Bewertung ziehen.