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Schätzung des Nenners bei fehlendem Geburtstag
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Published: | September 13, 2012 |
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Die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stellen ihre Stamm- und Leistungsdaten zunehmend Auswertungen zur Verfügung, die wissenschaftlichen Zwecken dienen und in der Regel der Gesundheitsberichterstattung oder der Versorgungsforschung zugeordnet werden können. Aus Gründen des Datenschutzes werden die versichertenbezogenen Einzeldaten aber nur pseudonymisiert übermittelt und dies vielfach ohne das genaue Geburtsdatum, sondern nur mit dem Geburtsjahr der Versicherten ausgestattet. Diese Praxis wirft Probleme bei der Bestimmung des Nenners auf, wenn es darum geht, den Anteil der Versicherten zu bestimmen, die eine Leistung einmal, mehrfach oder mindestens einmal im Jahr in Anspruch genommen haben, wenn die Gewährung dieser Leistung verbindlich an ein bestimmtes Altersintervall geknüpft, aber das genaue Datum nur des Behandlungs-, nicht jedoch des Geburtstages bekannt ist.
Im Rahmen der Auswertungen für den BARMER GEK Zahnreport 2012 war diese Problem insbesondere zu lösen, um die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung (FU 1 bis FU 3) für Kleinkinder unverzerrt schätzen zu können. Diese Leistung wird von in der GKV versicherten Kleinkindern zwischen dem 30. und dem 72. Lebensmonat (den Eltern) angeboten und gewährt. Die Behandlungen fanden alle im Jahr 2010 statt. Alle Versicherten, die in den Jahren 2005, 2006 oder 2007 geboren wurden, gehören zweifelfrei in den Nenner, wenn es um den Anteil der leistungsberechtigten Versicherten mit Zahnarztkontakten geht. Plausibel ist auch, dass die Hälfte der im Jahr 2004 Geborenen in den Nenner gehören (und mehr nicht). Die Situation bei den im Jahr im Jahr 2008 Geborenen war prima facie weniger klar. Eine einfache Simulationsrechnung mit einem über das Jahr 2008 gleichverteilten Geburtsdatum erbrachte, dass nur rund 17% der im Jahr 2008 geborenen Kleinkinder leistungsberechtigt waren. Dies Ergebnis lässt sich theoretisch verifizieren (und zwar auch ohne, dass das Behandlungsdatum bekannt ist), wenn man unterstellt, dass die Versicherten über das Quadrat, gebildet aus den Merkmalen Geburtdatum (auf der x-Achse) und dem Behandlungsdatum (auf der y-Achse) mit jeweils 365 Tagen des jeweiligen Jahres gleichverteilt sind. Die zum Nenner zugelassenen Versicherten liegen in diesem Quadrat dann oberhalb der Geraden y = x + 152 und das dadurch abgegrenzte Dreieck hat gerade einen Anteil von 17% der Gesamtfläche des beschriebenen Quadrats. Das Verfahren ist unschwer für andere Altersgrenzen modifizierbar.