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Chirurgie und Pathologie: Gemeinsame Verantwortlichkeit im Biobanking für die translationale Forschung
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Published: | March 21, 2014 |
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Einleitung: Die biomedizinische Forschung ist in steigendem Maß von der Verfügbarkeit von bis auf molekularer Ebene möglichst intakte menschliche Bioproben in Verbindung mit für ihre wissenschaftliche Nutzung entsprechend aufbereiteten klinischen Daten angewiesen. Dies ist insbesondere der Fall im Hinblick auf die Entwicklung neuer Behandlungsansätze und verbesserter Diagnostik auf der Grundlage eines immer tiefer gehenden Verständnisses von Physiologie, Pathophysiologie und Krankheitsentstehung. In diesem Zusammenhang hat sich in den vergangenen Jahren, und mittlerweile durch zahlreiche nationale wie internationale Förderprogramm anerkannt, im sogen. „Biobanking“ ein neuer Forschungszweig entwickelt, der sich damit beschäftigt, in welchem Rahmen und auf welche Art diese Biomaterialien und Daten am besten gesammelt, aufbewahrt und zur Nutzung bereitgestellt werden können.
Material und Methoden: Den Ausgangspunkt bildet ein Überblick über die 'Welt des Biobankings' insgesamt. In diesem Zusammenhang ergibt sich aus der Betrachtung von Biobanking speziell im klinischen Kontext eine notwendige Unterscheidung, einerseits zu inhaltlich wie zeitlich begrenzten Sammlungen im Rahmen von Studien, sowie andererseits der Vergleich zwischen prospektiven Sammlungen und der „Nach“-Nutzung diagnostischer Archive. In Folge weden Möglichkeiten und Bedeutung der wissenschaftlichen Nutzung insbesondere von menschlichem Gewebe in Verbindung mit klinischen Daten gezeigt. Schließlich erfolgt eine Bewertung rechtlicher wie darüber hinausgehend ethischer Rahmenbedingungen insbesondere aus chirurgischer Sicht.
Ergebnisse: Zwar ist die Expertise von Pathologen bei der Beurteilung von archivierten Proben ein wesentlicher Teil von Biobanking. Wie sich aus der Betrachtung der Möglichkeiten wissenschaftlicher Nutzung insbesondere von Gewebeproben in Verbindung mit klinischen Daten ergibt, kann jedoch insbesondere chirurgische Expertise und Verantwortung den wissenschaftlichen Wert prospektiver Proben- und Datensammlung erheblich steigern. Dies stellt wiederum besondere Anforderungen an ein ethisch-rechtliches Rahmenwerk, das als wesentliche Aufgabe hat, die Rechte des Patienten, einschließlich Eigentumsrechten zu wahren und das Arzt-Patietenverhältnis zu schützen. Ziel muss daher ein interdisziplinäres Modell von Biobanking sein, bei dem einerseits durch externe Governance im Sinne einer Treuhänderschaft für den Patienten und andererseits analog bereits in der Krankenversorgung erfolgreich etablierter Zentrumsstrukturen, die wesentliche Expertise aus Chirurgie und Pathologie, sowie darüber hinaus auch Labormedizin und Biometrie zusammengeführt werden kann.
Schlussfolgerung: Auf dem Gebiet des Biobankings für die Forschung müssen Chirurgen sich Ihrer Rolle und Verantwortung bewusst werden, insbesondere angesichts von dessen Bedeutung für die translationale Forschung. Als Partner auf Augenhöhe können insbesondere Chirurgen und Pathologen im Rahmen der Universitätsklinika bzw. medizinischen Fakultäten Gewebebanking erfolgreich etablieren und auch bei nationalen und internationalen Ausschreibungen bzw. Förderprogrammen einbringen. Um eine solche Entwicklung auf Seiten der Chirurgie zu fördern, schlagen die Autoren schlagen daher u.a. vor, eine Plattform für Biobanking in der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie zu begründen, analog zur Arbeitsgruppe klinische Studien.