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AWMF nimmt zum Entwurf des Methodenpapiers Version 4 des IQWiG Stellung
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Received: | April 11, 2011 |
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Published: | April 12, 2011 |
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme der AWMF zum Entwurf des Methodenpapiers Version 4 des IQWiG geht primär auf die in Kapitel 2.1 dargelegten produktspezifischen Arbeitsabläufe ein. Zur Umsetzung der Rahmenvorgaben des Methodenpapiers im konkreten Einzelfall wird die AWMF im Bedarfsfall gesondert Stellung nehmen.
Text
Ein wichtiges Anliegen der AWMF ist die frühzeitige Einbindung des Sachverstands von Vertretern der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften und von Vertretern der Patientenorganisationen in die Verfahren zur Nutzenbewertung und zur Kosten-Nutzenbewertung des IQWiG.
Im Kapitel 2.1. ist auffallend, dass das IQWiG betont, zunehmend Produkte zu erstellen, für die Stellungnahmeverfahren (nach §139a Abs. 5 SGB V) zu allen wichtigen Erstellungsabschnitten nicht vorzusehen sind. Dazu gehören Rapid Reports, Dossierbewertungen, Arbeitspapiere und in Grenzen IQWiG-Stellungnahmen und Gesundheitsinformationen. Solange den nach §139a SGB V Berechtigten nicht ausreichend Zeit für Stellungnahmen eingeräumt wird, kann auch nicht von deren Billigung ausgegangen werden. Produkte ohne Stellungnahmeverfahren nach §139a SGB V können nicht den gleichen Stellenwert haben wie etwa die ausführlichen Berichte mit Empfehlungen zu den im SGB V beschriebenen Aufgaben.
Die Stellungnahme der AWMF ist in vollem Wortlaut als PDF-Datei auf der AWMF-Website abrufbar: http://www.awmf.org/die-awmf/awmf-stellungnahmen.html